Eltern von Sternenkindern können in Würde Abschied nehmen
Kreis Warendorf. In dieser Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Darin ist unter anderem neu geregelt, dass nun auch tot geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, so genannte „Sternenkinder“ eine Geburtsurkunde ausgestellt wird. Dazu erklärt die Kreisvorsitzende der CDU Frauen Union Elke Duhme :
„Mit der Änderung des Personenstandsrechts wird die bisherige Rechtslage dahingehend korrigiert, dass die Eltern der tot geborenen Kinder nun die Möglichkeit erhalten, diese mit ihrem Namen in den Personenstandsregistern beurkunden zu lassen und damit auch eine Bestattung vornehmen zu können. Damit wird den Eltern ein Abschied in Würde von ihren Kindern ermöglicht.
Das ist der Wunsch vieler Eltern von „Sternenkindern“, auch aus dem Kreis Warendorf, die sich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich, getragen von der Achtung vor dem menschlichen Leben und dem berechtigten Anliegen der Eltern, für die Überweisung dieser Petition an die Bundesregierung stark gemacht. Die Familienministerin hat daraufhin einen entsprechenden Gesetzentwurf formuliert.
Ich freue mich daher sehr, dass mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag auch eine Anerkennung für die Menschenwürde der Kinder vollzogen und zugleich der tief empfundene Respekt vor der Trauer der Eltern ausgedrückt wurde."