FU Kreisverband Warendorf

Grundgesetz – ein Glücksfall für Frauen!

 

„60 Jahre Grundgesetz - ein Ereignis zum Feiern. Für die Frauen Union der CDU als politischer Frauenorganisation ist dieser Geburtstag die entscheidende Wegmarke für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Frauen. Es war ein langer Weg bis zur ersten Frau im Bundeskanzleramt", erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Artikel 3 GG festgeschrieben. Es ist eine ständige Aufgabe für Politik und Gesellschaft diesen Artikel 3 mit Leben zu erfüllen. Die soziale Wirklichkeit sieht oft anders aus, als die gewünschte verfassungsrechtliche Idealvorstellung. Daher ist das Grundgesetz der Maßstab an dem sich die politischen und gesellschaftlichen Kräfte in ihrem Handeln zu messen haben.

„Denn auch heute verdienen Frauen in Deutschland noch durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Die Gleichberechtigung von Frauen etwa auf dem Arbeitsmarkt liegt noch in weiter Ferne. Deshalb ist Gleichstellungspolitik weiterhin ein hochaktueller Dauerbrenner der gesellschaftlichen Entwicklung", betont Maria Böhmer.