Kreis Warendorf (gl). Im Notfall zählt jede Sekunde. Das gilt erst Recht, wenn es, zum Beispiel mit dem Auto auf einsamen Landstraßen, bei Radtouren oder Spaziergängen zu Unfällen oder medizinischen Notfällen kommt. Denn im Außenbereich kann der Anrufer, der die 112 wählt und einen Notfall meldet, der Rettungsleitstelle oft nicht den genauen Standort mitteilen. Im Zeitalter des mobilen Internets gehen zwar viele davon aus, dass sie bei einem Notruf per Handy genau geortet werden können. Das ist derzeit jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. Dafür, dass sich das ändert, setzt sich Elke Duhme ein.
Die Vorsitzende der Frauen-Union im Kreis Warendorf, die auch dem CDU-Landesvorstand angehört, informierte sich zusammen mit Landrat Dr. Olaf Gericke bei einem Besuch in der Leitstelle des Kreises Warendorf über dieses wichtige Thema.
Beim Landesdelegiertentag der Frauen Union hat der Kreisverband Warendorf der CDU-Frauenorganisation einen entsprechenden Antrag gestellt. Dr. Olaf Gericke stellt sich hinter diese Forderung. „Um wertvolle Zeit zu gewinnen, muss die Handy-Ortung bei Notrufen unbedingt erlaubt werden. Wenn es um die Rettung von Menschen geht, sollten wir die bestehenden technischen Möglichkeiten nutzen“, so der Landrat – zumal technische Sicherungen gegen einen Missbrauch der Ortung vorgesehen seien. Die Rettungsdienstleitstelle kann derzeit nur die Funkzelle herausfinden, in deren Gebiet sich der Anrufer befindet. „Im ländlichen Raum kann das leicht ein Gebiet mit einem Radius von mehreren Kilometer sein. So ist es natürlich kaum möglich, Verletzte oder dringend Hilfebedürftige schnell zu finden“, erläuterte Frank Sölken, Leiter der Rettungsdienstleitstelle, bei dem Besuch.
„Die Möglichkeit der Ortung über die Björn-Steiger-Stiftung, die früher bestand, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen durch die Bundesnetzagentur leider untersagt worden“, erläutert Elke Duhme. Mit der Initiative aus dem Kreis Warendorf soll die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Frauen-Union NRW aufgefordert werden, „sich schnellstmöglich dafür einzusetzen, dass bei Eingehen eines Notrufes über ein Mobiltelefon die zuständige Leitstelle den Anrufer zielgenau orten darf, wenn dieser nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seinen genauen Standort mitzuteilen.“ Denn auch eine Ortung über Notruf-Apps, über die der Anrufer die Leitstelle kontaktiert hat, hilft nur dann, wenn eine Internetverbindung möglich ist. Diese ist aber nicht flächendeckend gewährleistet.