Kreis Warendorf (gl). Im Notfall zählt jede Sekunde. Das gilt erst Recht, wenn es, zum Beispiel mit dem Auto auf einsamen Landstraßen, bei Radtouren oder Spaziergängen zu Unfällen oder medizinischen Notfällen kommt. Denn im Außenbereich kann der Anrufer, der die 112 wählt und einen Notfall meldet, der Rettungsleitstelle oft nicht den genauen Standort mitteilen. Im Zeitalter des mobilen Internets gehen zwar viele davon aus, dass sie bei einem Notruf per Handy genau geortet werden können. Das ist derzeit jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. Dafür, dass sich das ändert, setzt sich Elke Duhme ein.
  
  Die Vorsitzende der Frauen-Union im Kreis Warendorf, die auch dem CDU-Landesvorstand angehört, informierte sich zusammen mit Landrat Dr. Olaf Gericke bei einem Besuch in der Leitstelle des Kreises Warendorf über dieses wichtige Thema.
  
  

Beim Landesdelegiertentag der Frauen Union hat der Kreisverband  Warendorf der CDU-Frauenorganisation einen entsprechenden Antrag  gestellt. Dr. Olaf Gericke stellt sich hinter diese Forderung. „Um  wertvolle Zeit zu gewinnen, muss die Handy-Ortung bei Notrufen unbedingt  erlaubt werden. Wenn es um die Rettung von Menschen geht, sollten wir  die bestehenden technischen Möglichkeiten nutzen“, so der Landrat –  zumal technische Sicherungen gegen einen Missbrauch der Ortung  vorgesehen seien. Die Rettungsdienstleitstelle kann derzeit nur die  Funkzelle herausfinden, in deren Gebiet sich der Anrufer befindet. „Im  ländlichen Raum kann das leicht ein Gebiet mit einem Radius von mehreren  Kilometer sein. So ist es natürlich kaum möglich, Verletzte oder  dringend Hilfebedürftige schnell zu finden“, erläuterte Frank Sölken,  Leiter der Rettungsdienstleitstelle, bei dem Besuch.  
  „Die  Möglichkeit der Ortung über die Björn-Steiger-Stiftung, die früher  bestand, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen durch die  Bundesnetzagentur leider untersagt worden“, erläutert Elke Duhme. Mit  der Initiative aus dem Kreis Warendorf soll die  CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Frauen-Union NRW aufgefordert werden,  „sich schnellstmöglich dafür einzusetzen, dass bei Eingehen eines  Notrufes über ein Mobiltelefon die zuständige Leitstelle den Anrufer  zielgenau orten darf, wenn dieser nicht oder nicht mehr in der Lage ist,  seinen genauen Standort mitzuteilen.“ Denn auch eine Ortung über  Notruf-Apps, über die der Anrufer die Leitstelle kontaktiert hat, hilft  nur dann, wenn eine Internetverbindung möglich ist. Diese ist aber nicht  flächendeckend gewährleistet.